Bei einer Kinderwagen-Beschädigung hast du genau sieben Tage ab der Übernahme deines Gepäcks Zeit für die Meldung – danach verfällt dein Anspruch endgültig. Kaputte Räder oder ein zerrissenes Verdeck darfst du also keinesfalls erst nach der Heimkehr regeln.
Geh direkt nach der Landung noch in der Halle zum Schalter und lass mit dem Personal ein Schadensprotokoll aufnehmen. Für eine erfolgreiche Reklamation brauchst du außerdem deine Bordkarte und den Gepäckanhänger. Denk auch daran, dass manche Airlines eine Schutzhülle verlangen und sonst die Haftung schlichtweg ablehnen.
Du bekommst eine komplette Anleitung, wie du dein Geld von der Airline zurückholst und worauf du achten musst, noch bevor du überhaupt abfliegst. Die maximale Entschädigung liegt bei rund 2 175 US-Dollar – eine rechtzeitige Abwicklung lohnt sich also auf jeden Fall.

Zusammenfassung
- Bleib in der Transitzone: Kommt der Kinderwagen nicht an oder ist er beschädigt, verlasse niemals die Ankunftshalle, sondern suche sofort den Schalter „Baggage Claim“.
- Unerbittliche 7-Tage-Frist: Eine Beschädigung musst du der Airline schriftlich über das Webformular spätestens sieben Tage nach der Übernahme melden, sonst verfällt dein Anspruch endgültig.
- Maximale Entschädigungsgrenze: Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet die Airline für Gepäck bis etwa 1 519 SZR, was umgerechnet rund 2 175 USD entspricht.
- Wichtige Dokumente: Für eine erfolgreiche Reklamation brauchst du unbedingt den Gepäckanhänger (Tag), die Bordkarte und das am Flughafen aufgenommene PIR-Protokoll.
- Schutzhüllen-Regel: Viele Airlines haften ausdrücklich nicht für die Beschädigung eines Kinderwagens, der vor der Abgabe nicht in einer Schutzhülle oder Folie verpackt war.
- Fehlender Kindersitz: Kommt dein Kindersitz nicht an, frag direkt am Reklamationsschalter – manche Flughäfen haben eigene Exemplare zum Ausleihen oder Verschenken.
10 Dinge, die du zur Kinderwagen-Beschädigung wissen musst
Schauen wir uns an, was du alles wissen solltest, wenn der Kinderwagen verloren geht.
1. Was tun direkt nach der Landung, wenn der Kinderwagen nicht ankommt
Du stehst müde am Gepäckband, auf der Anzeigetafel leuchtet bereits der Hinweis auf das Ende der Ausgabe – und dein Kinderwagen ist nirgends. In diesem Moment ist es absolut entscheidend, dass du den Transitbereich nicht verlässt und nicht durch die Einweg-Türen nach draußen zu den Taxis gehst, denn eine Rückkehr zum Reklamationsschalter wäre unnötig kompliziert. Statt in Panik zu verfallen, schau dich in der Ankunftshalle um und such den Schalter mit der Aufschrift Baggage Claim, Baggage Services oder Lost and Found – er befindet sich meist direkt neben den Bändern.
Genau dort musst du deinen Reisepass, die Bordkarte und den kleinen Klebeanhänger vorlegen, den du beim Check-in bekommen hast. Der Flughafenmitarbeiter gibt die Nummer deines Anhängers in das globale Tracking-System ein und kann dir sehr oft sofort sagen, wo sich dein Kinderwagen befindet. Manchmal passiert es einfach, dass das Personal ihn nicht rechtzeitig auf deinen Anschlussflug umladen konnte und er ein paar Stunden später mit dem nächsten Flieger nachkommt.
An diesem Schalter nimmt der Mitarbeiter anschließend ein sogenanntes PIR-Protokoll auf, in das du sorgfältig die Adresse deines Hotels oder Apartments am Zielort diktierst. Das verspätete Gepäck bringt dir dann in der Regel ein Flughafenkurier direkt an die angegebene Adresse, sodass du nicht noch einmal zum Flughafen fahren musst und dich in Ruhe zur Unterkunft begeben kannst.
2. Die heilige Dreifaltigkeit der Dokumente für eine erfolgreiche Reklamation

Damit sich die Airline überhaupt mit deiner Reklamation befasst, musst du zweifelsfrei nachweisen, dass der Kinderwagen tatsächlich mit dir gereist ist. Das absolut wichtigste Stück Papier ist der Gepäckanhänger, der sogenannte Tag – dieser kleine Abschnitt mit Barcode, den dir das Personal beim Check-in meist auf die Rückseite des Passes oder auf das Ticket klebt. Ohne diesen Anhänger weiß das Airline-System gar nicht, dass du einen Kinderwagen hattest, und deine Chance auf Entschädigung sinkt gegen null.
Das zweite unverzichtbare Dokument ist deine Bordkarte, die klar belegt, dass du auf dem betreffenden Flug tatsächlich saßt. Wenn du ausschließlich elektronische Tickets in der Handy-App nutzt, mach zur Sicherheit immer einen Screenshot, denn nach dem Flug kann die Bordkarte aus der App unerwartet verschwinden.
Der dritte Erfolgspfeiler ist das bereits erwähnte PIR-Protokoll (Property Irregularity Report), das du am Reklamationsschalter direkt am Flughafen erhältst. Zu dieser heiligen Dreifaltigkeit der Papiere musst du dann noch detaillierte Fotos des jeweiligen Schadens hinzufügen, die du idealerweise gleich in der Ankunftshalle machst, bevor du mit dem Kinderwagen in die Stadt aufbrichst.
3. Die unerbittliche 7-Tage-Frist für die schriftliche Reklamation
Sehr oft kommt es vor, dass du mit der Familie um zwei Uhr morgens landest, das Kind bitterlich weint und du in der Eile den Kinderwagen vom Band schnappst und zum Taxi rennst. Erst drei Tage später merkst du im Hotelzimmer, dass der Kinderwagen einen angerissenen Tragrahmen hat, der sich schon bei geringster Belastung gefährlich verbiegt. In diesem Moment stößt du auf die Regel, die müde Eltern am häufigsten verpassen: die strikte Sieben-Tage-Frist für die schriftliche Schadensmeldung.
Diese sieben Tage ab der Übernahme des Gepäcks sind eine harte, vom internationalen Recht festgelegte Grenze, und nach deren Ablauf lehnen die Fluggesellschaften Reklamationen in der Regel kompromisslos ab. Nimm diese Frist deshalb als absolut unumstößlich und warte mit der Lösung nicht bis zur Heimkehr aus dem Urlaub.
Wenn du den Schaden erst in der Unterkunft bemerkst, musst du sofort auf der Website der betreffenden Airline das Formular für Gepäckreklamationen finden und es online ausfüllen. Vergiss nicht, dieser elektronischen Anfrage alle fotografierten Dokumente beizulegen – also eine Kopie des PIR-Protokolls, den Gepäckanhänger, die Bordkarte und natürlich scharfe Fotos der beschädigten Teile des Kinderwagens.
4. Das Montrealer Übereinkommen und die Entschädigungsgrenze
Auf allen internationalen Flügen schützt dich als Fluggast das sogenannte Montrealer Übereinkommen, das die Haftung der Fluggesellschaft für deine Sachen klar definiert. Dieser rechtliche Schutz gilt sowohl für klassisches aufgegebenes Gepäck aus dem Frachtraum als auch für Kinderwagen, die kurz vor dem Einstieg direkt am Flugzeug abgegeben werden. Die Airline trägt somit die volle Verantwortung für Zerstörung, Verlust und Beschädigung deiner Kinderausstattung während der gesamten Beförderung.
Diese Haftung ist aber keineswegs unbegrenzt und hat klar festgelegte finanzielle Obergrenzen. Die maximale Entschädigung liegt laut Übereinkommen bei etwa 1 519 SZR (Sonderziehungsrechte), was im üblichen Umtausch rund 2 175 US-Dollar entspricht.
Wenn du also mit einem luxuriösen Kinderwagen aus einer teuren limitierten Edition reist, dessen Anschaffungspreis diese internationale Grenze übersteigt, wird dir die Airline die Differenz nicht nachzahlen. In diesem Fall musst du dich auf deine überdurchschnittliche Reiseversicherung verlassen – oder besser noch, ein so teures Stück gar nicht erst mit ins Flugzeug nehmen und dir für die Reisen eine günstigere Alternative zulegen.
5. Schutzhülle für den Kinderwagen und die Haftung der Airlines

Viele Eltern geben den Kinderwagen am Gate einfach nur zusammengeklappt und ohne jede Hülle ab und überlassen ihn den Flughafenmitarbeitern, die ihn zu den übrigen Koffern auf den Wagen werfen. Bei manchen entgegenkommenderen Airlines mag das durchgehen, bei anderen verschließt du dir mit diesem Vorgehen automatisch die Tür zu jeder künftigen Entschädigung. Die tschechische Gesellschaft Smartwings etwa hat in ihren Bedingungen ausdrücklich festgehalten, dass sie nicht für die Beschädigung eines Kinderwagens haftet, der nicht ordentlich verpackt war.
Eine Schutzhülle für den Kinderwagen oder zumindest ein sorgfältiges Einwickeln in dicke Schrumpffolie ist somit keine bloße kosmetische Empfehlung, sondern direkt die Voraussetzung für die Anerkennung des Anspruchs auf Entschädigung. Ich nenne hier bewusst keine konkreten Hüllen-Marken, denn das Prinzip des Schutzes ist immer gleich, egal ob du eine teure Markenhülle oder feste Folie aus dem Baumarkt verwendest.
Pass beim Verpacken aber ganz genau darauf auf, wohin dir das Personal den Gepäckanhänger klebt. Der Anhänger muss immer von außen sichtbar auf der Hülle sein, damit ihn die Flughafenscanner lesen können. Lass den Kinderwagen also zuerst kennzeichnen, verpack ihn dann und klebe den Anhänger auf die Folie – oder bitte den Schalter, ein weiteres Ersatzexemplar auszudrucken.
6. Beschädigter Kindersitz und Notlösungen am Flughafen

Wenn dir der Kinderwagen abhandenkommt, ist das zwar ein riesiges Ärgernis, aber mit einer Trage oder zu Fuß schaffst du das mit dem Kleinkind eine Weile. Wenn aber auch der aufgegebene Kindersitz nicht ankommt, hast du ein viel härteres Problem, denn du kommst mit dem Mietwagen nicht legal zum Hotel. In Spanien etwa müssen Kinder unter 135 Zentimetern in einem zertifizierten Sitz sitzen – bei Androhung von 300 Euro Bußgeld –, und in Italien gilt diese Pflicht sogar bis 150 Zentimeter.
Taxis sind zwar in manchen Ländern von dieser Pflicht ausgenommen, aber dein Problem mit dem Mietwagen bei der Autovermietung löst das keineswegs. In einer solchen Krisensituation lohnt es sich laut unserer gründlichen Recherche, direkt am Reklamationsschalter zu fragen, denn manche Flughäfen sind auf solche Fälle gut vorbereitet.
Am Schalter Baggage Claim kann es passieren, dass man dir aus den liegengebliebenen oder eigenen Beständen einen Ersatz-Kindersitz leiht oder sogar schenkt. Frag das Personal daher immer aktiv, ob sie einen Sitz zum Ausleihen haben, denn ein Versuch kostet nichts und kann dir die ganze Anschlussreise retten.
7. Wie du dich wehrst, wenn die Airline die Reklamation ablehnt
Wenn der Kinderwagen kaputtgeht, hast du grundsätzlich zwei parallele Wege, dein Geld zurückzufordern. Der erste ist die Haftung der Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen, bei der du zwar keine Selbstbeteiligung zahlst, der Prozess aber oft sehr bürokratisch ist. Der zweite Weg ist deine kommerzielle Reisegepäckversicherung, die aber meist stark durch verschiedene Sublimits begrenzt ist und bei der die Versicherung immer eine Abschreibung je nach Alter der Sache berücksichtigt.
Üblich ist, dass du die offizielle Reklamation zuerst bei der Airline selbst einreichst. Zahlt dir der Beförderer nur einen Teil des Schadens oder lehnt er den Anspruch aus einem Grund ab, den deine Versicherung deckt, kannst du mit dieser ablehnenden Stellungnahme zu deiner Versicherung gehen und die Nachzahlung bis zu deinem vereinbarten Limit verlangen.
Du musst aber ganz genau darauf achten, niemals eine doppelte Entschädigung für dieselbe Sache zu erhalten, denn du kannst nicht den vollen Preis von der Airline und anschließend denselben Betrag von der Versicherung bekommen. Die Versicherung wird deshalb stets die offizielle Stellungnahme der Airline und eine Kopie des PIR-Protokolls vom Flughafen verlangen, um Versicherungsbetrug vorzubeugen.
8. Wie du das Schadensrisiko schon beim Check-in senkst
Die beste Reklamation ist natürlich die, die du im Urlaub gar nicht erst regeln musst – deshalb ist Vorbeugung schon vor dem Abflug entscheidend. Kurz bevor du den Kinderwagen am Gate oder beim Check-in abgibst, fotografier ihn gründlich aus mehreren Winkeln mit deinem Handy. Heutige Handys speichern die genaue Uhrzeit und den GPS-Standort im Foto, sodass du einen absolut wasserdichten Beweis für seinen einwandfreien Zustand vor der Übergabe an das Flughafenpersonal hast.
Die Sortierbänder am Flughafen sind gnadenlos zum Gepäck, deshalb musst du vom Kinderwagen absolut alles abmontieren, was irgendwie absteht. Nimm den Getränkehalter, das Kunststofftablett, den Sonnenschirm und angeklippte Spielsachen ab und verstau sie in deinem Handgepäck, denn genau diese Kleinteile brechen im Frachtraum als Erstes ab.
Wenn du den Kinderwagen ausnahmsweise ohne Hülle abgibst, stell sicher, dass er fest in der Transportsicherung eingerastet ist, und zieh ihn zur Sicherheit noch mit einem Kofferband zusammen, damit er sich nicht von selbst auseinanderklappt. Hast du einen zweiteiligen Kinderwagen, also getrenntes Gestell und Wanne, musst du dir beim Check-in für jedes Teil einzeln einen Anhänger ausdrucken und aufkleben lassen, sonst erkennt dir die Airline den Verlust eines nicht gekennzeichneten Teils nie an.
9. Flugverspätung und Entschädigung für das Baby

Während beschädigtes Gepäck und Kinderwagen ausschließlich unter das Montrealer Übereinkommen fallen, unterliegt die Verspätung der Fluggäste selbst der EU-Verordnung 261/2004. Wenn sich dein Familienflug um mehr als drei Stunden verspätet, hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung – bei Kleinkindern, die ohne eigenen Sitzplatz auf dem Schoß reisen, ist dieser Bereich in der Rechtspraxis jedoch sehr umstritten ⚠️. Ein Teil der Quellen behauptet, der Anspruch entstehe auch für Säuglinge, während andere Quellen das verneinen und die Praxis der einzelnen Airlines stark variiert.
Mein Rat ist einfach: Kommt es zur Verspätung, reiche den Antrag auf Entschädigung für das Kind immer ein, denn es kostet dich nichts – rechne aber damit, dass sich die Airline wahrscheinlich wehren wird. Im Zusammenhang mit den Fluggastrechten ist es gut zu wissen, dass im Juli 2026 eine Revision dieser Verordnung verabschiedet wurde, die Kindern bis 14 Jahren einen kostenlosen Sitzplatz neben dem Elternteil garantiert – wegen einer Übergangsphase gilt sie aber erst ab Mitte 2027.
Was das Gepäck des Kindes betrifft, ist die Lage dagegen völlig klar und ohne Diskussion. Hat das Kind ein eigenes aufgegebenes Gepäckstück oder einen Kinderwagen mit eigenem Anhänger, deckt ihn das Montrealer Übereinkommen voll ab, unabhängig davon, ob ein eigener Sitzplatz in der Kabine gekauft wurde.
10. Limits für Flüssigkeiten und Medikamente für einen entspannten Flug
Wenn du den Kinderwagen wohlbehalten abgegeben hast, steht dir mit dem Kind der Flug selbst bevor, an den sich spezifische Regeln zu Essen und Gesundheit knüpfen. Denk daran, dass an vielen Flughäfen weiterhin das strenge Limit von 100 Millilitern pro Behälter gilt, auch wenn einzelne Flughäfen mittlerweile die neuen Scanner mit gelockerten Regeln einführen. Informier dich deshalb rechtzeitig vor dem Abflug über die aktuellen Regeln deines Terminals – etwa in Frankfurt oder München.
Die gute Nachricht ist aber, dass für Babynahrung, abgekochtes Wasser für Milchpulver und Gläschen an den Flughäfen weltweit eine Ausnahme gilt. Diese Dinge kannst du in der für die Reise nötigen Menge mitnehmen, unabhängig vom Limit der Airline, denn das regeln die Vorschriften des Flughafens selbst.
Zur Beruhigung des Kindes während des Flugs empfehle ich niemals Schlafmittel, und besondere Vorsicht gilt beim oft diskutierten Melatonin. Melatonin darf Kindern unter zwei Jahren nicht verabreicht werden, und bei älteren sollte die Anwendung ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit deinem Kinderarzt erfolgen – verlass dich also lieber auf Lieblingsspielzeug und viel Aufmerksamkeit.
Praktische Zusammenfassung und Richtpreise
Die Regeln fürs Reisen mit Kinderausstattung und die Lösung von Problemen bewegen sich in festen Grenzen. Hier eine übersichtliche Tabelle mit der Anzahl an Ausstattungsstücken, die ausgewählte Airlines kostenlos mitnehmen.
| Airline | Anzahl kostenlose Teile | Altersgrenze Kind | Spezifische Regeln und Fallstricke |
|---|---|---|---|
| :— | :— | :— | :— |
| Ryanair | 2 Teile ⚠️ (Kinderwagen + Sitz/Bettchen) | Bis einschließlich 11 Jahre | Kinder unter 7 Tagen fliegen nicht, die Gebühr für Säuglinge beträgt fixe 25 €/£ pro Strecke. |
| Wizz Air | 1 Teil ⚠️ (Kinderwagen ODER Bettchen) | Bis 14 Jahre | Fliegt das Kind nicht, wird es als Gepäck berechnet. Strenges Verbot motorisierter Kinderwagen. |
| Smartwings | 3 Teile ⚠️ (Kinderwagen + Bettchen + Sitz) | Nicht angegeben | Keine Voranmeldung nötig. Der Kinderwagen muss unbedingt in einer Hülle verpackt sein. |
| easyJet | 2 Teile ⚠️ | Nicht angegeben | Als eine der wenigen ausdrücklich auch eine Kindertrage erlaubt. |
| Norwegian | 2 Teile ⚠️ (1 Kinderwagen + 1 Kindersitz) | Nicht angegeben | Diese Regel gilt immer, egal wie günstig der Tarif war, den du gekauft hast. |
Und wenn du überlegst, wie du den Kinderwagen beim Check-in richtig abgibst, um die Möglichkeit der Reklamation nicht zu verlieren, halte dich an diese Grundsätze:
| Situation am Flughafen | Richtiges Vorgehen bei der Abgabe |
|---|---|
| :— | :— |
| Kinderwagen komplett, ohne Hülle | Direkt am Flughafen in Schrumpffolie einpacken, Anhänger von außen auf die Folie kleben. |
| Kinderwagen in der Transporthülle | Anhänger muss von außen auf der Hülle kleben, damit ihn das Personal scannen kann. |
| Zweiteiliger Kinderwagen (Wanne + Gestell) | Zwei separate Anhänger anfordern, einen fürs Gestell und einen für die Wanne. |
Wie geht es weiter
Wenn du dich auf den Sommerurlaub oder den ersten Flug mit dem Baby vorbereitest, werden dir sicher auch unsere weiteren Artikel nützlich sein, in denen wir das Reisen mit Kindern bis ins kleinste Detail beleuchten.
- Mit dem Flugzeug mit Kindern: der komplette Ratgeber
- Kinderwagen ins Flugzeug
- Kindersitz ins Flugzeug
- Gepäck für Kinder im Flugzeug
- AirHelp Erfahrungen: Entschädigung für den Flug einfordern
Häufig gestellte Fragen
Was soll ich tun, wenn ich den Schaden am Kinderwagen erst nach 7 Tagen bemerke?
Leider verfällt dein Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft endgültig, wenn du die im Montrealer Übereinkommen festgelegte Sieben-Tage-Frist verpasst. In diesem Fall bleibt dir nur noch, den Schaden über deine eigene Reiseversicherung geltend zu machen, sofern diese Gepäckschäden abdeckt und du eine ausreichende Deckungssumme hast.
Kann ich eine vollständige Entschädigung sowohl von der Fluggesellschaft als auch von der Versicherung erhalten?
Nein, eine doppelte finanzielle Entschädigung für dieselbe Sache ist nicht rechtens, und die Versicherungen achten sehr genau darauf. Wenn dir die Fluggesellschaft nur einen Teil des Kinderwagenpreises erstattet, kannst du mit der Bestätigung zu deiner Versicherung gehen, die dir den Rest bis zur Höhe deiner vereinbarten Deckungssumme auszahlt, aber du wirst niemals doppelt bezahlt.
Zahlt mir Smartwings den zerstörten Kinderwagen, wenn ich keine Schutzhülle hatte?
Nein, die Fluggesellschaft Smartwings hat in ihren offiziellen Beförderungsbedingungen ausdrücklich festgelegt, dass sie keine Haftung für die Beschädigung eines unverpackten Kinderwagens übernimmt. Wenn du ihn nicht in eine Schutztasche oder stabile Schrumpffolie packst, wird deine Reklamation wahrscheinlich direkt abgelehnt und du erhältst keinen Cent.
Wie kennzeichne ich einen Kinderwagen richtig, der aus zwei Teilen besteht?
Wenn du das Fahrgestell und die Babywanne getrennt aufgibst und sie nicht zusammen in eine große Schutztasche packst, musst du beim Check-in auf die Ausstellung von zwei separaten Gepäckanhängern bestehen. Jedes Teil muss seinen eigenen Code haben, sonst erkennt das System nicht, dass du zwei Gegenstände aufgegeben hast.
Darf ich Getränke für mein Kind ins Flugzeug von Berlin mitnehmen, wenn die Grenze 100 ml beträgt?
Ja, Babynahrung, Snacks und Wasser für künstliche Milch haben an Flughäfen weltweit eine Sicherheitsausnahme. Du darfst die für die Flugdauer benötigte Menge mitnehmen, auch wenn du von Terminal 1 abfliegst, wo ansonsten für Erwachsene weiterhin die strikte Grenze von hundert Millilitern pro Behälter gilt.
Hat ein Kleinkind ohne eigenen Sitzplatz Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 ist der Anspruch von Kleinkindern auf dem Schoß sehr umstritten ⚠️ und die Praxis der Fluggesellschaften unterscheidet sich erheblich. Obwohl einige Quellen den Anspruch bestätigen, wehren sich Fluggesellschaften oft dagegen, daher empfehle ich, den Antrag immer zu stellen und auf deren offizielle rechtliche Stellungnahme zu warten.
Was soll ich tun, wenn die Fluggesellschaft meinen Kindersitz verliert und ich nicht mit dem Auto wegfahren kann?
Wenn dein Kindersitz nicht ankommt, darfst du mit dem Kind nicht legal vom Flughafen mit einem normalen Auto oder Mietwagen wegfahren, da in der EU strenge Vorschriften mit hohen Bußgeldern gelten. Geh sofort zum Reklamationsschalter und frage aktiv nach, ob sie Ersatz-Kindersitze zum Ausleihen oder zur kostenlosen Überlassung haben.
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